Immobilienbewertung

Zu wissen wie der genaue Wert Ihrer Immobilie lautet, wird immer wichtiger. Und dies gilt nicht nur bei An- oder Verkauf einer Immobilie, sondern zum Beispiel auch für:

  • Entscheidungen bei Kapitalanlagen
  • Scheidung (z.B. Zugewinnausgleich)
  • Finanzierungen (Beleihungswertermittlung)
  • Zwangsversteigerung
  • Absicherung (Versicherungswertermittlung)
  • Erb – Auseinandersetzungen
  • Vermögensaufstellung
  • Mieterhöhungsverfahren
  • Erbbauzinsanpassungen
  • steuerlichen Anlässen (Entnahme etc.)
  • Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
  • Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
  • Versicherungswerte

Die Bewertung einer Immobilie kann sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer in Auftrag gegeben werden.

Der Verkäufer kann mit einer exakten Wertermittlung gestärkt in die Verhandlungsgespräche gehen und sein Verkaufspreis begründen. So wird der Verkauf nicht zur Geduldsprobe oder scheitert, weil der Käufer eine ganz andere Vorstellung hat als der Verkäufer.

Der Käufer kann mit einer exakten Wertermittlung sicher gehen keinen zu teuren Preis für die Immobilie zu zahlen bzw. im besten Fall die Gewissheit haben ein Schnäppchen beim Immobilienkauf zu tätigen.

Bei der Immobilienbewertung erfolgt eine genaue Wertermittlung für die Immobilie. Ihr (zukünftiges) Haus wir dabei von uns begutachtet und bewertet.

Machen Sie einfach einen unverbindlichen Termin mit uns aus. Wir freuen uns auf Sie!

Für Immobilien in unserem Vermarktungsportfilio – ist die Verkehrswertermittlung für Immobilieneigentümer kostenlos.