Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das eine Immobilie energetisch bewertet. Die Grundsätze werden in der Energieeinsparverordung (EnEV) geregelt.

Für Sie als Immobilien Besitzer ist zu beachten das bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung Ihres Gebäudes nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energieausweis ausgestellt werden muss.

Potenziellen Käufern, Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern einer Immobilie – war bisher nur auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich zu machen (§ 16 (2) EnEV 2009).

Ab 2013 hat der Gesetzgeber diese Regelung deutlich verschärft: Der Energieausweis muss künftig unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorgelegt oder übergeben werden. Außerdem muss bereits in kommerziellen Anzeigen der Energiekennwert einer Immobilie genannt werden

Für die Erstellung eines Energieausweises kommen zwei Methoden infrage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung der Verbrauchswerte.

Verbrauchsausweis: Neben der Berücksichtigung des Standortklimas des Gebäudes werden beim Verbrauchsausweis noch die Heizkostenabrechnungen der zurückliegenden drei Jahre herangezogen. Diese werden wiederum durch die Fläche geteilt, die effektiv beheizt wurde. Auf dieser Basis werden die auftretenden Energiekosten dann eingeschätzt

Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis lässt eine vom jeweiligen Bewohner der Immobilie unabhängige Bewertung in Bezug auf den Energiebedarf zu. Es wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Im Blickpunkt der Gebäude-Untersuchung stehen die Bausubstanz sowie die Heizungsanlage der Immobilie: So kann festgestellt werden, wie hoch die energetische Effizienz des Hauses ist. Dadurch ist es möglich, den durchschnittlichen Energiebedarf zu berechnen, der für die Heizungsanlage und die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Der Bedarfsausweis liefert dem Eigentümer zudem wichtige Hinweise, um sein Haus eventuell zu modernisieren oder gegebenenfalls zu sanieren und ist zehn Jahre gültig.

Betrachtet man die beiden verschiedenen Varianten des Energieausweises, so stellt man fest, dass vermehrt nur der verbrauchsabhängige, nicht aber der wesentlich aussagekräftigere, bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt wurde. Nur Ein- oder Mehrfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden, haben keine Wahlmöglichkeit mehr. Diese müssen den bedarfsorientierten Energieausweis erstellen lassen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Erstellung des Energieausweises durch einen unserer Partner behilflich – sprechen Sie uns einfach an oder schicken Sie ein Mail.