Tipgeberprovision

Unserer Nettoprovision (ohne Mwst.) erhalten Sie, ohne Wenn und Aber!*

 

Bekannte, Verwandte oder Nachbarn  haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie erzählt? Erzählen Sie uns davon! Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie, ist uns das 5,00 % der gesamten Maklercourtage wert. Es lohnt sich!

Für unsere Kunden sind wir stets auf der Suche nach dem passenden Objekt. Helfen Sie uns dabei und wir teilen bei Erfolg gerne unsere Provision mit Ihnen. Ihre Chance!

 

 

Folgende Daten werden benötigt:

  • Anschrift der zu verkaufenden Immobilie
  • Anschrift und Rufnummer des Eigentümers der Immobilie
  • Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift

 

 

Der weitere Ablauf:

  • Sobald Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Tipp haben zukommen lassen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
  • Anschließend prüfen wir, ob uns das Objekt noch nicht bekannt ist und nehmen  Kontakt mit dem benannten Eigentümer auf, hierbei werden wir uns – mit Ihrer Zustimmung – auf Sie berufen.
  • Erteilt uns der Eigentümer einen Auftrag zur Vermarktung seines Objektes, informieren wir Sie und verfassen im Anschluss eine schriftliche Tippgebervereinbarung.
  • Die Immobilie wird durch unsere Maklertätigkeit mit einem rechtswirksamen und notariellen Kaufvertrag provisionspflichtig verkauft.
  • Der Käufer und/oder Verkäufer zahlt seine Provision an uns.
  • Wir sind am Ziel und Sie dürfen sich über Ihre üppige TIPP-Provision freuen.

 

Sie erhalten 5,00 % der gesamten an uns gezahlten Nettoprovision* (ohne Mwst.), auf Wunsch auch BAR auf die Hand.

 

 

*Voraussetzungen: Die benannte Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein und wird von uns nach dem erteilten Maklerauftrag des Eigentümers erfolgreich provisionspflichtig verkauft. Die Tippgeberprovision ist fällig eine Woche nach rechtssicherem Eingang der Vermittlungs-/Nachweisprovision des Käufers und/oder Verkäufers bei uns. Der Tippgeber muss volljährig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.